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   BFH, 17.11.1978 - VI R 116/78   

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https://dejure.org/1978,872
BFH, 17.11.1978 - VI R 116/78 (https://dejure.org/1978,872)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1978 - VI R 116/78 (https://dejure.org/1978,872)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1978 - VI R 116/78 (https://dejure.org/1978,872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haushaltshilfe - Hausaufgabenhilfe - Nachhilfe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Haushaltshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 33a Abs. 3 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haushaltshilfe kann auch eine Person sein, die Kinder des Steuerpflichtigen bei der Erledigung schulischer Hausaufgaben beaufsichtigt und ihnen dabei hilft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 443
  • NJW 1979, 888
  • DB 1979, 577
  • BStBl II 1979, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.02.1959 - VI 260/57 U

    Voraussetzungen für die Bejahung einer "Hausgehilfinneneigenschaft" nach

    Auszug aus BFH, 17.11.1978 - VI R 116/78
    Mit der Revision rügt das FA die Verletzung des § 33 a Abs. 3 Satz 2 EStG 1975 und führt u. a. aus: Es sei nicht gerechtfertigt, von den Rechtsgrundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 1959 VI 260/57 U (BFHE 68, 443, BStBl III 1959, 170) abzugehen.

    Soweit sich aus dem BFH-Urteil VI 260/57 U andere Rechtsgrundsätze ergeben sollten, würde sie der Senat angesichts der geänderten tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr für maßgebend halten.

  • BFH, 30.03.1982 - VI R 40/80

    Eine für den Steuerpflichtigen tätige Wäscherei ist keine Haushaltshilfe

    Er hat diese Ansicht jedoch im Urteil vom 17. November 1978 VI R 116/78 (BFHE 126, 443, BStBl II 1979, 142) und in der bereits genannten Entscheidung in BFHE 127, 175, BStBl II 1979, 326 aufgegeben, weil es bei der oft nur schwer zu treffenden Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht, zu willkürlichen Ergebnissen führen würde, wenn man die Gewährung des Freibetrags für eine Haushaltshilfe nach § 33a Abs. 3 Satz 2 EStG 1974 von dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses abhängig machen würde.

    Das zeigte sich insbesondere in dem durch Urteil in BFHE 126, 443, BStBl II 1979, 142 entschiedenen Fall, in dem der Senat eine Schülerin als Haushaltshilfe angesehen hatte, weil sie zum Haushalt gehörende minderjährige Kinder des Steuerpflichtigen in dessen Haushalt bei der Erledigung schulischer Aufgaben beaufsichtigt und ihnen dabei geholfen hatte.

  • FG Sachsen, 06.04.2011 - 2 K 1522/10

    Kinderbetreuungskosten durch Sprachassistenten in einem städtischen Kindergarten

    So hat auch bereits der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 17.01.1978 (BStBl II 1979, 142) zu den nach § 33 a Abs. 3 EStG abzugsfähigen Aufwendungen einer Haushaltshilfe entschieden, dass zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe nicht allein gehöre, darauf zu achten, dass die Kinder ihre häuslichen Schulaufgaben überhaupt erledigten, sondern auch ihnen dabei zu helfen, insbesondere ihnen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen, die sich bei den Hausaufgaben ergeben.
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 66/77

    Hausangestellte - Betriebsausgaben - Hausangestellte mit Tätigkeit im Betrieb -

    Zu diesen Arbeiten gehört auch die Beaufsichtigung der Kinder (BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 116/78, BFHE 126, 443, BStBl II 1979, 142).
  • BFH, 08.03.1979 - IV R 94/75

    Eine Kinderpflegerin kann Hausgehilfin i. S. des § 33a Abs. 3 Nr. 2 EStG in der

    Zu diesen Arbeiten gehört auch die Beaufsichtigung der Kinder (BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 116/78, BFHE 126, 443, BStBl II 1979, 142).
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